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Infos zum Thema Seitensprung:
Von außerehelicher Beziehung wird dann gesprochen, wenn
ein verheirateter Partner eine mehr oder weniger dauerhafte sexuelle Beziehung
mit einer anderen Person als dem Ehepartner eingeht, im Gegensatz zum
Seitensprung, der nur eine zeitweilige Orientierung zu einem anderen Partner
bedeutet.
Dabei muss unterschieden werden zwischen gesellschaftlich nicht geduldeten und
geduldeten außerehelichen Beziehungen, wobei die Unterscheidung meist schwierig
ist und sehr vom Standpunkt des Betrachters abhängt:
Nicht geduldete außereheliche Beziehungen werden als Ehebruch bezeichnet und je
nach kulturellem Umfeld mehr oder weniger streng sanktioniert oder aber auch
akzeptiert.
Nebeneheliche Beziehungen sind rechtmäßige, zur Ehe komplementäre sexuelle
Verbindungen. Sie sind der Ehe jedoch nicht gleichgestellt und meist weniger
strikt geregelt. Nebeneheliche Beziehungen können relativ dauerhaft sein
(Konkubinat) oder nur vorübergehend (Zeugungshilfe, Gattinnentausch). Sie sind
oft sozial akzeptiert, werden z.T. aber abgelehnt, weil sie neben der Ehe eine
besonders enge Bindung schaffen und somit das Institut der Ehe im besonderen
Maße aushöhlen.
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Ulrike Hofbauer
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